Die Botschaften

Die Botschaften wirken in allen Bereichen der auswärtigen Beziehungen mit, bei der Förderung der bilateralen, vor allem politischen Beziehungen, der Förderung deutscher Wirtschaftsinteressen, bei der Betreuung deutscher Staatsangehöriger, aber zum Beispiel auch bei der internationalen Zusammenarbeit in Forschung und Technologie, der Sozialpolitik, der Landwirtschafts- und der Entwicklungspolitik. Hierzu werden für einen befristeten Zeitraum auch Fachreferenten aus anderen Bundesministerien in den Geschäftsbereich des Auswärtigen Dienstes abgeordnet. In Ländern, mit denen Deutschland in verteidigungspolitischen Fragen zusammenarbeitet oder die aus verteidigungspolitischer Sicht von besonderem Interesse sind, ist der Botschaft ein Militärattaché zugeordnet.

Die Zahl der Beschäftigten an einer Botschaft richtet sich nach Bedeutung und Größe des jeweiligen Staates. An großen Botschaften (z. B. Washington) können mehr als hundert Beschäftigte tätig sein. An anderen Botschaften sind hingegen u. U. nur zehn Mitarbeiter tätig.

Botschafter können in mehreren Staaten akkreditiert werden. So unterhält die Bundesrepublik Deutschland zwar diplomatische Beziehungen zu derzeit 191 Staaten, Botschaften bestehen jedoch nur in 144 Ländern. Das ist deswegen möglich, weil einzelne Botschafterinnen und Botschafter auch in Staaten akkreditiert sind, ohne dass dort eine deutsche Botschaft unterhalten wird.

Die Botschafterin oder der Botschafter repräsentiert als Vertreter des Bundespräsidenten die Bundesrepublik Deutschland im Gastland. Botschafter werden vom Bundespräsidenten ernannt und beim Staatspräsidenten des Empfängerlandes mit einem Beglaubigungsschreiben des Bundespräsidenten eingeführt.Weltumspannende Präsenz

Das Auswärtige Amt mit seiner Zentrale in Berlin und seinem Netz von 226 Auslandsvertretungen repräsentiert Deutschland in der Welt. Derzeit unterhält Deutschland diplomatische Beziehungen zu 191 Staaten. Die deutschen Botschaften in den jeweiligen Hauptstädten bzw. Regierungssitzen ausländischer Staaten gestalten die politische, wirtschaftliche, kulturelle und rechtliche Zusammenarbeit mit den Gastländern.

Manche Botschaften vertreten deutsche Interessen nicht nur in einem, sondern in mehreren Ländern. Daneben gibt es in weiteren wichtigen Städten größerer Länder Generalkonsulate und Konsulate als Vertretungen Deutschlands. Ihre Aufgaben liegen hauptsächlich in der Wirtschaftsförderung und im Rechtsverkehr mit dem Gastland. Hinzu kommen zwölf Vertretungen bei zwischen- und überstaatlichen Organisationen wie den Vereinten Nationen in New York, Genf und Wien oder der Europäischen Union in Brüssel.

Die Berliner Zentrale des Auswärtigen Amts steuert die Tätigkeit der Auslandsvertretungen, wertet ihre Berichte und Analysen aus und erstellt auf dieser Grundlage außenpolitische Konzepte für die Regierungspolitik. Darüber hinaus koordiniert die Zentrale die außenpolitischen Aktivitäten anderer Bundesressorts sowie der Bundesländer zu einer einheitlichen deutschen Außen- und Sicherheitspolitik. In den vergangenen Jahren hat sich der Auswärtige Dienst umfassend reformiert. In Zeiten anhaltender Sparzwänge bei gleichzeitig steigender internationaler Verantwortung Deutschlands sind Beweglichkeit und Kreativität gefragt. So wurden betriebswirtschaftliche Instrumente wie Controlling eingeführt, Hierarchien verflacht und modernes Personalmanagement verwirklicht. Ziel ist ein möglichst bürgerfreundlicher Auswärtiger Dienst und ein effizienter Einsatz der knappen Mittel. AufgabenPflege und Förderung der auswärtigen Beziehungen

Zur Pflege und Förderung der auswärtigen Beziehungen gehören u. a. folgende Felder:

- Politik
- Wirtschaft
- Kultur
- Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Wissenschaft und Technologie
- Entwicklungszusammenarbeit
- Konsular- und Völkerrecht
- Umwelt und Soziales

Angesichts aktueller Entwicklungen sieht sich der Auswärtige Dienst ständig vor neuen Aufgaben etwa bei der Konfliktprävention, der Nord-Süd-Zusammenarbeit und der Zusammenarbeit mit den Transformationsländern in Mittel- und Osteuropa. Von laufend wachsender Bedeutung ist die Mitarbeit in der Europäischen Union und internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen, der NATO oder der OSZE.   

- Im Vordergrund stehen dabei die Rechts- und Konsulardienste, die u. a. wegen des lebhaften deutschen Auslandstourismus stetig wachsen.

- Die Förderung der Außenwirtschaft ist ein weiteres zentrales Stück unserer Dienstleistungspalette. Dazu gehört die Verbesserung der Bedingungen für deutsche Exporte und Auslandsinvestitionen und das Werben um ausländische Investitionen in Deutschland.

- Auch die Kulturabteilungen von Zentrale und Auslandsvertretungen wirken als Dienstleister: Mit der Vermittlung von Kontakten, der Förderung von Institutionen und Veranstaltungen des kulturellen Austausches sowie des Personenaustausches der verschiedensten Sparten geht es um die Pflege eines weltumspannenden Dialogs der Kulturen.

- Der Deutsche Bundestag und Delegationen der Bundesregierung sowie die Parlamente und Regierungen von 16 Bundesländern pflegen intensive Auslandskontakte auf allen Ebenen und werden bei ihren Reisen im Rahmen der Besucherbetreuung von den Auslandsvertretungen wahrgenommen. Dies umfasst die inhaltliche, organisatorische und protokollarische Vorbereitung und Durchführung von Besuchen.  

Von 1870 bis heute

Der Begriff Auswärtiges Amt geht auf die gleichnamige Institution des Norddeutschen Bundes aus dem Jahr 1870 und des Deutschen Reiches von 1871 zurück. Dieser Name hat sich bis heute für das deutsche Außenministerium erhalten. Zu Zeiten Bismarcks gab es im Auswärtigen Amt lediglich zwei Abteilungen: die Politische Abteilung und eine zweite Abteilung für Bereiche wie Außenhandel und Rechts- und Konsularwesen. In der Zeit der Weimarer Republik wurde der Auswärtige Dienst umgestaltet und erhielt eine moderne Struktur. Während der nationalsozialistischen Diktatur war auch das Auswärtige Amt Teil des Unrechtsregimes. Dennoch gab es eine Reihe von Diplomaten wie Ulrich von Hassell und Adam von Trott zu Solz, die sich dem Widerstand anschlossen und dafür mit dem Leben bezahlten.

 

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Auswärtige Amt am 15. März 1951 mit Sitz in Bonn wiedergegründet. In der Folge wurden die Bundesrepublik Deutschland und ihr Auswärtiger Dienst konsequent und erfolgreich in die westliche demokratische Welt und ihre internationalen Organisationen integriert. 1999 kehrte das Auswärtige Amt im Rahmen des Berlin-Umzugs der Bundesregierung an seinen Ursprungsort im Herzen der Hauptstadt zurück.

.... und Meinungsbildung
Die Einflussnahme auf Meinungsbildner und Entscheidungsträger in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft unserer außenpolitischen Partner ist nach wie vor zentrales Anliegen unserer Diplomatie. Ein jüngeres Arbeitsfeld für die deutsche Diplomatie ist die direkte Ansprache der Öffentlichkeit unserer Partner in den Medien, in Interviews, in Diskussionen und Publikationen.Dienstleistungen, ....
Der Auswärtige Dienst versteht sich neben seiner Funktion als Gestalter der Außenpolitik als Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger, die deutsche Wirtschaft, das deutsche Kulturleben und für Parlamentarier und Regierungsvertreter aller Ebenen. Sein Dienstleistungsangebot ist für den Auswärtigen Dienst neben der klassischen Diplomatie zu seiner zweiten, tragenden Säule geworden: Es macht heute gut die Hälfte seiner Aktivitäten aus. So steht das Auswärtige Amt als modernes und aufgeschlossenes Dienstleistungsunternehmen weltweit seiner "Kundschaft", mit seinem Know-how und seinen Kontakten mit Rat und Tat zur Seite."Unternehmen" für Politikgestaltung, ....
Der Auswärtige Dienst muss dabei zahlreiche, auch divergierende Interessen bündeln und zusammenführen. Mit seiner Querschnittsfunktion ermöglicht das Auswärtige Amt damit die praktische Koordinierung der vielen Fachpositionen und Einzelperspektiven zu einer geschlossenen deutschen Außen- und Sicherheitspolitik.
Das Auswärtige Amt ist zuständig für die Pflege der Beziehungen zu anderen Staaten sowie zu den zwischen- und überstaatlichen Organisationen. Diese Aufgabe ist nach Art. 32 Grundgesetz Sache des Bundes. Kompetenz, Auftrag, Aufgaben, Organisation und Arbeitsweise des Auswärtigen Dienstes sowie die auslandsspezifischen Rechtsverhältnisse der Beschäftigten und ihrer Familien sind in dem Gesetz über den Auswärtigen Dienst vom 30. August 1990 geregelt.
Stand: September 2003

Alle abgeschlossenen
Themen der Klasse 9 und 10 befinden sich
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